Schadenersatz- und Strafrechtsschutz
Je nach Vertrag können die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in bestimmten Straf- oder Verwaltungsverfahren versichert sein.
Eine Betriebsrechtsschutzversicherung übernimmt im vereinbarten Umfang Kosten der rechtlichen Interessenwahrnehmung. Welche Streitigkeiten gedeckt sind, ergibt sich aus den gewählten Bausteinen und Bedingungen.
Je nach Vertrag können die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und die Verteidigung in bestimmten Straf- oder Verwaltungsverfahren versichert sein.
Streitigkeiten mit Arbeitnehmern oder vor Sozialgerichten können einen eigenen Rechtsschutzbaustein erfordern.
Auseinandersetzungen aus betrieblichen Verträgen sind nicht automatisch in jedem Produkt gleich weit gedeckt.
Für betriebliche Liegenschaften, Miet- oder Pachtverhältnisse können gesonderte Rechtsschutzbereiche relevant sein.
Verwaltungs-, Steuer- und sonstige Abgabenverfahren sind häufig nur teilweise oder in speziellen Bausteinen versichert.
Versicherungsfall, zeitliche Abgrenzung, Wartezeiten, Streitwertgrenzen und Ausschlüsse entscheiden oft über die Deckung.
Ein allgemeiner Hinweis auf „Rechtsschutz“ genügt nicht. Entscheidend ist, ob der konkrete Rechtsbereich und Versicherungsfall vom Vertrag erfasst werden.
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