Versicherter Auslöser
Die Deckung knüpft regelmäßig an einen versicherten Sachschaden oder einen ausdrücklich vereinbarten Unterbrechungsauslöser an.
Nach einem versicherten Sachschaden können Umsätze ausfallen, während Löhne, Mieten, Finanzierungen und andere Fixkosten weiterlaufen. Dafür ist die Betriebsunterbrechungsversicherung vorgesehen.
Die Deckung knüpft regelmäßig an einen versicherten Sachschaden oder einen ausdrücklich vereinbarten Unterbrechungsauslöser an.
Löhne, Gehälter, Mieten, Leasingraten und andere Fixkosten können trotz Stillstand weiter anfallen.
Neben fortlaufenden Kosten kann auch der entgangene versicherte Betriebsgewinn Teil der Entschädigungsberechnung sein.
Die Haftzeit muss realistisch zur Wiederbeschaffungs-, Reparatur- und Wiederanlaufdauer passen.
Zulieferer, Abnehmer, Energieversorgung oder zentrale Maschinen können besondere Abhängigkeitsschäden auslösen.
Zusätzliche Kosten zur Schadenminderung oder Aufrechterhaltung des Betriebs können je nach Vertrag mitversichert sein.
Ein kleiner Sachschaden kann einen langen Produktions- oder Umsatzstillstand verursachen. Die wirtschaftliche Auswirkung ist getrennt vom reinen Sachwert zu beurteilen.
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