Innenhaftung
Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen Organmitglieder gehören zu den typischen D&O-Risiken.
Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder können für Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. D&O ist auf solche Vermögensschadenansprüche ausgerichtet.
Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen Organmitglieder gehören zu den typischen D&O-Risiken.
Auch Dritte, Gläubiger oder andere Anspruchsteller können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen Organpersonen erheben.
Die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind ein wesentlicher Bestandteil einer guten D&O-Deckung.
Die Versicherungssumme muss zur Unternehmensgröße, Entscheidungsstruktur und zum möglichen Vermögensschaden passen.
Claims-made-Regelungen, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen sind bei Wechsel oder Beendigung besonders wichtig.
Die Betriebshaftpflicht betrifft vor allem Personen- und Sachschäden; D&O betrifft persönliche Organhaftung für Vermögensschäden.
Dokumentierte Entscheidungen, klare Zuständigkeiten und interne Kontrollen bleiben wichtig. Die Versicherung ergänzt diese Organisation, ersetzt sie aber nicht.
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