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Persönliche Organhaftung

D&O: Wenn Entscheidungen der Geschäftsleitung zu persönlichen Haftungsansprüchen führen.

Geschäftsführer, Vorstände und andere Organmitglieder können für Pflichtverletzungen persönlich in Anspruch genommen werden. D&O ist auf solche Vermögensschadenansprüche ausgerichtet.

Innenhaftung

Ansprüche des eigenen Unternehmens gegen Organmitglieder gehören zu den typischen D&O-Risiken.

Außenhaftung

Auch Dritte, Gläubiger oder andere Anspruchsteller können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche gegen Organpersonen erheben.

Abwehrkosten

Die Prüfung der Haftungsfrage und die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind ein wesentlicher Bestandteil einer guten D&O-Deckung.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme muss zur Unternehmensgröße, Entscheidungsstruktur und zum möglichen Vermögensschaden passen.

Nachmeldefristen

Claims-made-Regelungen, Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen sind bei Wechsel oder Beendigung besonders wichtig.

Abgrenzung zur Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht betrifft vor allem Personen- und Sachschäden; D&O betrifft persönliche Organhaftung für Vermögensschäden.

D&O ergänzt das Risikomanagement

Dokumentierte Entscheidungen, klare Zuständigkeiten und interne Kontrollen bleiben wichtig. Die Versicherung ergänzt diese Organisation, ersetzt sie aber nicht.

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